
Schutzklasse P2
Aktenvernichter der Schutzklasse 2 bieten einen erhöhten Schutz für vertrauliche Dokumente.
Diese Klassifizierung gemäß DIN 66399 adressiert die Anforderungen an die Datensicherheit bei der Vernichtung von Dokumenten, deren unbefugte Offenlegung erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffene Person oder Organisation haben könnte.
Geräte dieser Schutzklasse sind primär für den Einsatz im Home Office, kleinen Büro und mittelgroßen Büro konzipiert, wo der Schutz von personenbezogenen Daten, internen Mitteilungen oder sensiblen Kundendaten eine wichtige Rolle spielt.
Aktenvernichter Schutzklasse 2 sind in der Regel mit den Sicherheitsstufen P3 oder P4 kombiniert. Geräte mit Sicherheitsstufe P3 zerkleinern Papier in Partikel mit einer maximalen Fläche von 320 Quadratmillimetern und einer maximalen Breite von 2 Millimetern (Partikelschnitt) oder in Streifen mit einer maximalen Breite von 2 Millimetern (Streifenschnitt). P4-Geräte gehen noch einen Schritt weiter und erzeugen Partikel mit einer maximalen Fläche von 160 Quadratmillimetern und einer maximalen Breite von 6 Millimetern (Partikelschnitt). Diese feineren Schnittarten bieten einen deutlich verbesserten Schutz gegen die Rekonstruktion der Informationen und tragen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei.
Im Büro sind Schutzklasse 2 Aktenvernichter unerlässlich für die sichere Entsorgung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten gemäß DSGVO, internen Berichten, Kundenkorrespondenz oder Finanzunterlagen. Im Home Office bieten sie eine zuverlässige Lösung für die Vernichtung von sensiblen privaten Dokumenten wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder medizinischen Unterlagen. Viele Modelle dieser Klasse verfügen über Komfortfunktionen wie einen automatischen Start/Stopp, eine Rücklauffunktion bei Papierstau und einen Überhitzungsschutz.
Die Vernichtung von Heftklammern ist in dieser Klasse üblich, und viele Geräte können auch Kreditkarten und CDs/DVDs vernichten. Die Investition in einen Aktenvernichter der Schutzklasse 2 ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Informationen und zur Minimierung des Risikos von Datenschutzverletzungen.